Anfrage zur baulichen Anlage nördlich der Schwegenheimer Straße

29.08.2021

CDU-Fraktion, Mathias Müller
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Hoffmann,

in den letzten Tagen erreichten die CDU-Fraktion Anfragen von Bürgern (insbesondere auch Grundstückseigentümern) zu einer, während der letzten Wochen nördlich der Schwegenheimer Straße errichteten baulichen Anlage, die einem über 1,5 Meter hohen Damm gleicht und vom Anwesen Schick bis zum Ortseingang Mechtersheim reicht.

Ich möchte vorweg klarstellen, dass die CDU nach wie vor die Notwendigkeit von Maßnahmen in diesem Bereich sieht, um weitere erosionsbedingte Geländeabgänge bei extremen Starkregenereignissen zu vermeiden. Gerade deshalb hatten wir mit Schreiben vom 29.06.2021 beantragt:

"dass hinsichtlich der Planung und Ausführung von Maßnahmen gegen die Problematik mit Oberflächenwasser die Kostenträgerschaft seitens der Verbandsgemeinde mit den zuständigen Gremien geprüft/erörtert wird.

Weiterhin regen wir eine zeitnahe Erstellung eines Entwässerungskonzepts für die Bereiche der Heiligensteiner Straße sowie der Schwegenheimer Straße an."

Nachdem dieser Antrag in der Sitzung des Ortsgemeinderats einstimmig angenommen worden war, sind wir irritiert, dass zwischenzeitlich durch Fremdfirmen offensichtlich kostenträchtige Maßnahmen ohne jedwede Beteiligung der zuständigen Gremien (Haupt- oder Bauausschuss, Gemeinderat, ggf. Verbandsgemeinderat) veranlasst wurden.
Die CDU-Fraktion stellt daher folgende Anfrage, mit der Bitte, diese in der nächsten Ratssitzung zu beantworten:

  1. Wer hat den Auftrag für die Maßnahme erteilt?
  2. Nachdem die Maßnahme nicht auf gemeindeeigenen Flächen errichtet wurden, ist die Einverständniserklärung der Grundstückseigentümer erforderlich. Waren diese beteiligt und lagen diese Erklärungen vor?
  3. Wie hoch belaufen sich die Gesamtkosten für die Maßnahme?
  4. Wer ist Kostenträger der Maßnahme?
  5. Wie hat sich die Auftragsvergabe gestaltet? Gab es ein Ausschreibungsverfahren?
  6. Warum wurden die zuständigen Gremien nicht eingebunden?
  7. Lag als Grundlage ein Gutachten bzw. eine konkrete Empfehlung für ein eben solches Bauwerk seitens eines Ingenieurbüros vor?
  8. Ist diese Maßnahme Teil des Entwässerungskonzepts oder nur ein Provisorium, das ggf. wieder rückgebaut und aufwendig entsorgt werden muss?


Mit freundlichen Grüßen
Für die CDU-Fraktion
Mathias Müller Römerberg, den 29.08.2021